Bei Covid-19-Symptomen erfolgt die Beauftragung durch Arztpraxen ab dem 01.03.2023 für GKV-Patienten ausschließlich über das Muster 10.
Sehr geehrte Einsenderin, sehr geehrter Einsender,
wir bitten um Verständnis, dass ab 01.03.2023 die Bearbeitung von Proben mit Beauftragung über den Anforderungsschein OEGD in Konstellation mit dem/der Testvorfall/Abrechnungsart TestV nicht mehr erfolgen kann, da der Bund die Finanzierung für Testungen nach TestV eingestellt hat.
Eine Anforderung der SARS-CoV-2-PCR über das Muster OEGD ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Bei Covid-19-Symptomen erfolgt die Beauftragung durch Arztpraxen ab dem 01.03.2023 für GKV-Patienten ausschließlich über das Muster 10. Das bekannte Muster 10C entfällt ebenfalls und kann nicht mehr verwendet werden. Die Analytik ist vom Laborbudget befreit, die Abrechnung erfolgt mit der Krankenkasse.
Zur Vermeidung einer versehentlichen Beauftragung mittels Muster OEGD oder Muster 10C empfehlen wir die vorhandenen Muster zu entsorgen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns auf weiterhin gute Zusammenarbeit.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr MVZ Labor Dr. Stein + Kollegen