Gerinnungssprechstunde

Blutungsneigung? Thromboserisiko?

Wir beraten Sie gerne ausführlich!

In unserer Gerinnungssprechstunde mit Frau Dr. med. Mitra Hassani Komeleh gibt es die Möglichkeit - nach einer persönlichen Anamneseerhebung und einer gezielten, individuellen Labordiagnostik - folgende Gerinnungsstörungen abzuklären:

  • Thrombophiliediagnostik bei arterieller und venöser Thromboseneigung
  • Abklärung einer verstärkten Blutungsneigung
  • Abklärung angeborener Blutungsneigung (z. B. Hämophilie, von Willebrand-Syndrom)
  • Gerinnungsdiagnostik bei Fehlgeburten oder auch Schwangerschaftskomplikationen wie Gestosen, vorzeitiger Plazentalösung. Prä- u. postpartalen Blutungen.
  • Mitbetreuung von Risikoschwangeren mit erhöhtem Thromboserisiko oder Z. n. Thromboembolien, Antikoagulationsmonitoring.
  • Diagnostik und Therapie von Thrombozytopenien
  • Überwachung der Wirksamkeit einer Therapie mit Thrombozytenaggregationshemmern, z.B. Frage nach ASS- oder Clopidogrelresistenz
  • Überwachung der Wirksamkeit einer Therapie mit Antikoagulantien: z. B. Monitoring der oralen Antikoagulantien (Xarelto®, Pradaxa®), von niedermolekularen Heparinen oder Fondaparinux (Arixtra®).

 

Bitte beachten Sie:

  • Für eine persönliche Vorstellung Ihrer Patient*innen in unserer Gerinnungssprechstunde benötigen wir einen Überweisungsschein Muster 6 (Mit-/Weiterbehandlung)
  • Bitte auf die korrekte Facharztbezeichung ("Laboratoriumsmedizin") und die Angabe mindestens einer Diagnose bzw. Verdachtsdiagnose (z.B. V.a. Thrombophilie etc....) achten
  • In Vorbereitung zur Gerinnungssprechstunde können Ihre Patient*innen bereits einige Fragen auf unserem Anamnesebogen beantworten und zum Termin mitbringen.

Anamnesebogen Frau

Anamesebogen Mann

Bitte bei zugesendeten Blutproben ausschließlich Überweisungsschein Muster 10 mit konkreter Angabe der einzelnen gewünschten Teste schicken.

Für die Ausstellung von Rezepten ist mindestens einmal im Quartal eine persönliche Vorstellung notwendig.

Kennzifferhinweis:
Die Ausnahmekennziffer 32011 gilt seit dem 01.04.2018 nur noch für Kontrollen, z. B. in der Schwangerschaft, oder für die Therapie der hereditären Thrombophilie, des Antiphospholipid-Syndroms und der Hämophilie, nicht mehr für die  Diagnose.

Dr. med. Mitra Hassani Komeleh Fachärztin für Laboratoriumsmedizin, Hämostaseologie, Ärztliches Qualitätsmanagement mhassanikomeleh@labor-stein.de

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