Sehr geehrtes Praxisteam,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die aktuelle Akkreditierungsnorm DIN EN 15189:2024 verpflichtet Laboratorien, auf Befunden deutlich kenntlich zu machen, wenn einzelne Untersuchungen in einem Auftragslabor durchgeführt wurden.
Das entsprechende Partnerlabor soll namentlich genannt werden.
Um unsere Befunde weiterhin übersichtlich und normkonform zu gestalten, verwenden wir künftig eine leicht gekürzte, aber regelkonforme Darstellung: Wie bisher auch werden Untersuchungen, die nicht in unserem eigenen Labor durchgeführt wurden, mit „(F)“ für die Durchführung in einem Auftragslabor gekennzeichnet.
Wie gewohnt stellen wir Ihnen auch weiterhin gerne bei Bedarf nähere Informationen zu unseren Partnerlaboren bereit.
Sollten Sie mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte bis zum 31. Oktober 2025 mit. Ohne Rückmeldung gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
Für Rückfragen oder zur Anfrage des beauftragten Partnerlabors wenden Sie sich bitte an uns unter:
info@labor-stein.de