Labor-Rechner

Hinweis zur Nutzung und Zweck: Die hier bereitgestellten medizinischen Rechner dienen ausschließlich der neutralen Information, Forschungszwecken und der allgemeinen Weiterbildung. Sie stellen keine Empfehlung oder Bewerbung der beschriebenen oder erwähnten diagnostischen Methoden, Behandlungen oder Arzneimittel dar. Die Rechner ersetzen keinesfalls die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker und er darf nicht als Grundlage zur eigenständigen Diagnose und Beginn, Änderung oder Beendigung einer Behandlung von Krankheiten verwendet werden. Konsultieren Sie bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer den Arzt Ihres Vertrauens!

ß-HCG-Verdopplungszeit

Datum des ersten b-HCG-Wertes
Erster b-HCG-Wert
[U/l]
Datum des zweiten b-HCG-Wertes
Zweiter b-HCG-Wert
[U/l]
ß-HCG-Verdopplungszeit
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Beurteilung
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Zu Beginn einer Schwangerschaft steigen die Serumwerte für das β-HCG stark an. In den ersten 4 Wochen verdoppeln sich die Werte etwa jeden zweiten Tag. Bis zur 8. Schwangerschaftswoche SSW (bis 4. Woche nach Ausbleiben der Regel) liegt die Verdopplungszeit der β-HCG-Werte unter 3,5 Tagen. Bei einer längeren Verdopplungszeit kann eine gestörte Schwangerschaft die Ursache sein. Mit dem unten stehenden Rechenprogramm kann die Verdopplungszeit der β-HCG-Werte ausgerechnet werden.

Voraussetzung ist, dass die 8.SSW nicht überschritten ist (bei β-HCG-Werten > 30.000 nimmt das Programm an, dass eine SSW > 8 Wochen vorliegt) und zwischen den zwei Messwerten nicht mehr als 7 ganze Tage (7 x 24 Stunden) liegen. Die Blutentnahmen sollten immer zur gleichen Zeit erfolgen, so dass tatsächlich zwischen den zwei Terminen ganze Tage (je 24 Stunden) liegen.

Wichtiger Hinweis: eine nicht normale Verdopplungszeit beweist n i c h t das Vorliegen einer gestörten Schwangerschaft. Die Verdopplungszeit sollte immer zusammen mit klinischen Daten und gegebenenfalls einem Ultraschall bewertet werden!

Die für die jeweilige Berechnung zugrunde gelegten Formeln entstammen publizierten Studien.
Hinweise und Anregungen nehmen wir gerne entgegen!

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