Abrechnungsbeschluss in Bezug auf die Diagnostik von A/H1N1
August 2009:
Wichtige Information zur Untersuchung auf Neue Influenza (A/H1N1)
(„Schweinegrippe“)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband als Trägerorganisation des gemeinsamen Bewertungsausschusses haben in Bezug auf die Diagnostik bei V. a. Neue Influenza am 07.08.2009 folgendes beschlossen:
Ab sofort ist die labormedizinische Abklärung, ob eine Infektion mit A/H1N1 vorliegt (mittels PCR oder ersatzweise orientierend durch Schnelltest falls voraussichtlich innerhalb von 48h kein PCR-Ergebnis vorliegt) nur noch in besonderen Risikofällen, d.h. insbesondere bei
- Säuglingen unter 6 Monaten
- Immunsuppression, Immunschwäche
- schwerem klinischen Verlauf
- Schwangeren
eine GKV-Leistung (Stand 11.08.2009):
Sofern diese Voraussetzungen für die Durchführung als Kassenleistung gegeben sind, bitten wir Sie, die Fallkennzeichnung 88200 und die Ausnahmeziffer 32006 im Muster 10 einzutragen.
Zur Untersuchung bitte – wie bisher – 2 trockene Nasenabstriche einsenden.
In allen anderen Fällen muss die Entscheidung zur Einleitung einer Therapie usw. primär von klinischen Aspekten abhängig gemacht werden; die Untersuchung auf Neue Influenza darf ab sofort dann nicht mehr auf Muster 10 angefordert werden.
Wird die Untersuchung auf Neue Influenza in diesen Fällen dennoch von Patienten gewünscht, so können wir sie nur als IGEL-Leistung durchführen.
Bitte senden Sie auch in diesen Fällen 2 trockene Nasenabstriche ein und fordern Sie die Untersuchung mit einem IGEL-Formular oder einem privaten Überweisungsschein an. Alternativ können Sie ein Muster 10 verwenden und dieses eindeutig mit dem Vermerk IGEL kennzeichnen.
Bitte beachten Sie auch die laufend aktualisierten Hinweise auf:
www.rki.de (weitere Hinweise zu den Risikofällen)
www.kbv.de
www.labor-stein.de
Für weitere Auskünfte und Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Herr Dr. Oliver Lentzen, Tel. 02161 / 8194 -423
Herr Dr. Benno Beckers, Tel. 02161 / 8194-404
Herr Dr. Lothar Kruska, Tel. 02161 / 8194-412
Diensthabender Laborarzt, Tel. 02161 / 8194 -100
