Warum Qualitätsmanagement in der Praxis?

 

1. Die Qualität der Arbeit wird nach außen darstellbar

 

QM ermöglicht die Überprüfung der Qualität der geleisteten Arbeit durch unabhängige Dritte, z. B. im Rahmen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001.

Das freut Patienten und beruhigt Kostenträger!

 

 

2. Zeitersparnis

 

Im Rahmen der Einführung eines QM-Systems werden systematisch Redunanzen aus den Abläufen entfernt.

Das spart Zeit und Nerven der Mitarbeiter!

 

3. Geringere Risiken für die Praxisinhaber

 

Im Rahmen der Einführung eines QM-Systems wird Ihre Praxis systematisch analysiert bezüglich ökonomischer, versicherungsrechtlicher, gesetzlicher, qualitätsbezogener und/oder patientenbezogener Risikien, die vermeidbar sind. Diese werden abgestellt.

Somit können Praxisinhaber mit QM ruhiger schlafen als Praxisinhaber ohne QM.

 

5. Politische Gründe & aktuelle Gesetzeslage

 

Einrichtungsinternes und einrichtungsübergreifendes Qualitätsmanagement ist für Arztpraxen seit dem 1. Januar 2004 gesetzlich verpflichtend.

 

Folgende Zitate aus dem SGB V zur neuen Gesetzeslage:

 

§ 135a SGB V

(2) Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen und Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sind nach Maßgabe §§ 136a, 136b, 137 und 137d verpflichtet, sich

 

1. an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben die Ergebnisqualität zu verbessern und

 

2. Einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.

 

§ 136 SGB V

Absatz 1

Förderung der Qualität durch die Kassenärztlichen Vereinigungen

(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben Maßnahmen zur Förderung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung durchzuführen. Die Ziele und Ergebnisse dieser Qualitätssicherungsmaßnahmen sind von den Kassenärztlichen Vereinigungen zu dokumentieren und jährlich zu veröffentlichen.

 

Absatz 2

Der gemeinsame Bundesausschuss entwickelt in Richtlinien nach § 92 Kriterien zur Qualitätsbeurteilung in der vertragsärztlichen Versorgung sowie Auswahl, Umfang und Verfahren der Stichprobenprüfungen nach Satz 1.

 

 

Hygieneschulungen

 

Als Ergänzung zu den QM-Fortbildungen möchten wir Sie auf zwei Seminarangebote zu den Themen "Hygiene" und "Arbeitssicherheit" aufmerksam machen.

Hygieneschulungen sind für sich allein eine wichtige Fortbildungsmaßnahme, aber auch als ein Baustein für die Erfüllung von QM-Anforderungen sinnvoll, z. B. bei der Erstellung eines Hygieneplans. Die angebotene Hygieneschulung wird von Herrn Dipl. -Biol. Martin Senger gehalten. Er leitet das Hygienelabor in unserem Hause.